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Bedingungen

Artikel 1

Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter die Solex in gutem Zustand erhalten hat. Es wird davon ausgegangen, dass „SolexverhuurTexel“ die Solex in gutem Zustand abgeliefert hat. Es muss daher vor Antritt der Fahrt eine Kaution bezahlt werden. Diese Kaution wird nach Ablauf der Mietzeit zurückerstattet, wenn die Solex in demselben Zustand wie bei Übergabe zu Beginn der Fahrt zurückgegeben wird.

 

Artikel 2

a) Der Mieter haftet für Schäden infolge von Diebstahl sowie für alle sonstigen Schäden, gleichgültig, wie sie lauten mögen und wie diese auch an der gemieteten Solex verursacht wurden und unbeachtet ob diese Folgen aufgrund der Schuld des Mieters oder von Dritten sind.

Der Mieter hat „SolexverhuurTexel“ die hieraus entstandenen Reparaturkosten sowie die Kosten des Austauschs einschließlich der beschädigten Teile bis spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin der Solex in bar zu zahlen.

b) Das Fahren einer Solex ist nur Personen gestattet, die einen Führerschein besitzen.

 

Artikel 3

„SolexverhuurTexel“ ist berechtigt eventuell geschuldete Schadensvergütungen mit der geleisteten Kautionssumme zu verrechnen, ungeachtet dem Recht von „SolexverhuurTexel“ auf zusätzliche Schadensvergütung.  

 

Artikel 4

„SolexverhuurTexel“ ist zu jeder Zeit berechtigt, die gemietete Solex nach vermeintlichem Missbrauch zurück zu nehmen.

 

Artikel 5

Im Falle eines Diebstahls haftet der Mieter für den Tageswert der Solex, da diese nicht von „SolexverhuurTexel“ versichert ist.

 

Artikel 6

Der Mieter geht als Mieter der Solex sorgsam mit dem Fahrzeug um und wird dieses entsprechend der Bestimmung benutzen.

 

Artikel 7

Dem Mieter ist es nicht gestattet, die gemietete Solex an dritte Personen weiter zu vermieten oder anderen die Nutzung zu erlauben sowie die Mietrechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.

 

Artikel 8
Bei einer frühzeitigen Rückgabe des Fahrzeuges muss auch der volle Mietpreis bezahlt werden. Bei jeder Stunde der Zeitüberschreitung wird ein extra Mietpreis von € 10,-- per Solex berechnet.

 

Artikel 9

Zusätzlich zur Einhaltung der Verkehrsregeln und der örtlichen Polizeivorschriften ist Folgendes strengstens untersagt:

 

a) alkoholische Getränken während der Mietzeit zu trinken

b) Bordsteine hinauf- und hinunter zu fahren

c) die Solex-Fahrzeugen gegeneinander zu stoßen

d) um eine oder mehrere Personen zu transportieren

e) über den Strand oder Sandwege zu fahren

 

Das Mieten einer Solex geschieht auf eigenes Risiko. „SolexverhuurTexel ist nicht verantwortlich für welchen Schaden auch immer, der vom Mieter, Dritten und/oder Sachen während der Mietperiode des Mieters entstanden ist. Die Solex ist W.A. versichert mit einem eigenen Risiko von € 250,-- .

 

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Eine Solex, einen Motorroller, einen E-Shopper oder ein E-Bike. 

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